Verbände kritisieren das ZDF
Das ZDF hat den Einigungsvorschlag zur angemessenen Vergütung von Filmurhebern für Filme und Serien abgelehnt. Das kritisieren die Urheberverbände deutlich.
Die Urheberallianz Film & Fernsehen äußert sich zu den jüngsten Entwicklungen der Verhandlungen, bei denen es um einen Einigungsvorschlag zur angemessenen Vergütung von Filmurhebern geht, wie folgt:
Das ZDF stellt nach 7 Jahren Verhandlungen und Schlichtung mit der Urheberallianz eine einseitige »Selbstverpflichtung« über das beschlossene Schlichtungsergebnis.
Im Rahmen eines gesetzlichen Schlichtungsverfahrens unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Dr. Bornkamm, Vorsitzender Richter am Urheberrechtssenat beim Bundesgerichtshof a.D., wurde ein Einigungsvorschlag zur angemessenen Vergütung von Filmurhebern für Filme und Serien erarbeitet. Die Verbände der Urheberallianz (Kamera, Schnitt, Szenenbild und Kostümbild) stimmten dem Vorschlag zu. Das ZDF hat am 22.10.2025 widersprochen und entzieht sich damit einem fairen und transparenten Verfahren zur Stärkung der Urheberrechte. Stattdessen veröffentlichte der Sender eine einseitige, rechtlich unverbindliche »Selbstverpflichtung«, die die Urheber wesentlich schlechter stellt als der beschlossene Einigungsvorschlag und ihre Rechte beschneiden soll.

»Das Vorgehen des ZDF missachtet die Arbeit der Schlichtungsstelle und ist rechtlich nicht haltbar. Hierdurch wird keine Angemessenheit begründet«, fasst Rechtsanwalt Nikolaus Reber zusammen, der die Urheberverbände in den Verhandlungen und in der Schlichtung rechtlich vertreten hat.
Nachdem die Verbände der Urheberallianz bereits mehrere Jahre ergebnislos mit dem ZDF verhandelt hatten, wurden der Sender und seine Produktionstochter Network Movie 2021 durch einen Beschluss des BGH in die gesetzlich vorgesehene Schlichtung gezwungen. Die Schlichtungsstelle verhandelte auf der Basis bereits bestehender Regelungen des ZDF mit Regie und Drehbuch.
Der hieraus entstandene begründete Einigungsvorschlag mit Wiederholungshonoraren und Erlösbeteiligungen auch für Kamera, Schnitt, Szenenbild und Kostümbild wurde am 4.8.2025 beschlossen und vereinheitlicht die Vergütungen für alle Filmurheber.
Die »Selbstverpflichtung« des ZDF weicht massiv von dem Einigungsvorschlag ab und bringt den Urhebern zunächst mindestens sieben Jahre lang überhaupt keine Vergütung für Wiederholungen einschließlich der Nutzung in den Mediatheken.
»Das ist gewollt und hebelt erneut alle Ansätze einer angemessenen Vergütung für Kamera, Schnitt, Szenen- und Kostümbild aus«, sagt die VSK Justiziarin Katrin Simonis
»Das ZDF hat sich in sieben Jahren keinen Zentimeter in Richtung Urheber bewegt, sondern durch die Schlichtung auf beiden Seiten Kosten im 6-stelligen Bereich verursacht«, kommentiert Silke Spahr, Geschäftführerin des BFS.

»Die seitens des ZDF behauptete Verbesserung der Bedingungen ist tatsächlich eine deutliche Verschlechterung der Rechtsposition der Urheber und faktisch eine Aushöhlung der durch den Schlichterspruch bestätigten urheberrechtlichen Ansprüche«, betont BVK-Geschäftsführer Thomas Neudorfer.
Die Mängel der »Selbstverpflichtungserklärung« des ZDF und die Angemessenheit des Einigungsvorschlags/Schlichterspruchs müssen daher erneut durch die Gerichte entschieden werden.
Details zum Einigungsvorschlag gibt es hier.








