Filmförderung: 30.07.2025

Bundesregierung verdoppelt Filmförderung auf 250 Millionen Euro

Mit diesem Schritt werden die Fördermittel für den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und den German Motion Picture Fund (GMPF) nahezu verdoppelt. Es gibt aber Einschränkungen.

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Medienstaatsminister Wolfram Weimer.

Medienstaatsminister Wolfram Weimer und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil stellen ab dem kommenden Jahr 250 Millionen Euro für den Filmstandort Deutschland bereit. Dies hat das Kabinett am 30. Juli mit dem Regierungsentwurf für den Bundeskulturetat 2026 beschlossen. Zusammen mit weiteren Mitteln der jurybasierten kulturellen Filmförderung und der Filmförderungsanstalt stellt der Bund künftig rund 310 Millionen Euro bereit. Hinzu kommen die Länderförderungen.

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Die neue Förderung soll auf vier Säulen basieren.

Das beschlossene Förderniveau ist Ausgangspunkt für die Fortsetzung der Förderung über 2026 hinaus. Zusammen mit der bereits eingeführten Förderquote von 30 Prozent soll damit eine Anreizförderung entstehen, die deutschen und internationalen Produzenten langfristig Planungssicherheit für ihre Investitionsentscheidungen gibt. Parallel dazu wird Medienstaatsminister Weimer zeitnah einen Entwurf für ein Investitionsverpflichtungsgesetz in die Ressortabstimmung geben und eine breite Branchenanhörung in die Wege leiten.

120 Millionen Euro will das Finanzministerium aber offenbar erst dann bewilligen, wenn eine Vereinbarung mit den Streaming-Anbietern bezüglich einer Investitionsabgabe erzielt wird. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hatte so eine Abgabe gefordert und erst kürzlich die Streaming-Anbieter zu einem Treffen eingeladen. Wenig überraschend zeigen Netflix, Amazon und Co bislang aber wenig Bereitschaft, so eine Abgabe zu zahlen. Diese Unsicherheit bleibt in Sachen Filmförderung also weiterhin bestehen. 

Die Bundesregierung betont dennoch, dass mit den heutigen Beschlüssen die in der vergangenen Legislaturperiode begonnene Filmreform mit ihren vier Säulen – dem reformierten Filmförderungsgesetz (FFG), der jurybasierten kulturellen Filmförderung, der neuen Anreizförderung und der Investitionsverpflichtung – zum Abschluss gebracht worden sei.