Branche, Wireless: 20.12.2023

Rundfunk bleibt Primärnutzer im UHF-Band

Der Rundfunk wird der einzige primäre Dienst im Frequenzband 470-694 MHz in der ITU-Region 1 bleiben, die Europa, den Nahen Osten, Afrika und Teile Asiens umfasst.

Die Entscheidung ist eine Erleichterung für die EBU-Mitglieder, die das UHF-Band für terrestrische Fernsehdienste und PMSE-Anwendungen (Programmgestaltung und Sonderveranstaltungen) nutzen. Die Veranstaltungsbranche (PMSE, Programm Making Special Events) bleibt mit ihren drahtlosen Produktionsmitteln, wie bisher auch, Sekundärnutzer im TV-UHF-Band.

Die ITU-Weltfunkkonferenz (WRC-23) in Dubai schloss ihre Arbeit am 15. Dezember 2023 ab. Etwa 3.900 Delegierte aus 163 Ländern berieten über die künftige Nutzung eines breiten Spektrums von Funkfrequenzbändern.

©ITU/C. Chacko
Die ITU-Weltfunkkonferenz (WRC-23) fand in Dubai statt.

Mehrere Tagesordnungspunkte waren für die EBU-Mitglieder von Bedeutung, insbesondere derjenige, der sich auf das UHF-Band bezog. Die endgültige Einigung auf der WRC-23 sieht die Beibehaltung der primären Zuweisung für Rundfunkdienste im 470-694-MHz-Band in der Region 1 vor und bietet die Möglichkeit für Mobilfunkdienste auf nationaler Basis.

©ITU/D. Woldu
Zahlreiche Delegierte nahmen teil.

Der rechtliche Status von PMSE-Anwendungen (Programmerstellung und Sonderveranstaltungen) wie drahtlose Mikrofone bleibt unverändert.

Eine Überprüfung der Frequenznutzung und des künftigen Bedarfs ist für die WRC-31 vorgesehen.

»Dies ist ein positives Ergebnis für die EBU-Mitglieder, da es die wichtigsten Elemente der EBU-Position berücksichtigt«, sagt Antonio Arcidiacono, EBU-Direktor für Technologie und Innovation.«

@EBU
Antonio Arcidiacono, EBU-Direktor für Technologie und Innovation.

Die meisten EBU-Mitglieder nutzen DTT (digitales terrestrisches Fernsehen) und alle von ihnen PMSE – und das UHF-Band ist das einzige weltweit verfügbare Spektrum für diese Dienste. Die WRC-23-Entscheidung gewährleistet einen kontinuierlichen Zugang zu Frequenzen und stabile regulatorische Bedingungen, die für Investitionen und die Weiterentwicklung von DTT und PMSE, einschließlich der Einführung neuer Technologien wie UHDTV, 5G Broadcast und WMAS (drahtlose Mehrkanal-Audiosysteme), unerlässlich sind.«

Die EBU und ihre Mitglieder haben wesentlich zu den Vorbereitungen der WRC-23 beigetragen und aktiv an der Konferenz teilgenommen, in Zusammenarbeit mit anderen DTT- und PMSE-Akteuren, einschließlich mehrerer europäischer und afrikanischer Verwaltungen.

Heike Raab.
Reaktionen

»Es ist gut und wichtig, dass der Frequenzbereich zwischen 470 und 694 MHz für terrestrisches Fernsehen, DVB-T2, und Kultur nun bis auf Weiteres gesichert ist«, begrüßte Medienstaatssekretärin Heike Raab, Rheinland-Pfalz, die WRC-Beschlüsse zum TV-UHF-Band. »So ist sichergestellt, dass DVB-T2 auch künftig ein wichtiger Baustein für die Fernsehversorgung bleiben kann, um die Menschen direkt, kostengünstig und verlässlich erreichen zu können. Zudem hat der Rundfunk nun ausreichende Planungssicherheit, um die Entwicklung von 5G-Broadcast weiter voranzutreiben«, so Heike Raab weiter.

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Sekundärnutzer Mobilfunk

Es gibt ein »Aber« bei den Ergebnissen der Konferenz, denn der Mobilfunk kommt als neuer Sekundärnutzer im UHF-Band hinzu. Die SOS-Vereinigung schreibt dazu: »Was das konkret heißt, und ob wir nun Frequenzen an den Mobilfunk verlieren, entscheiden nun die einzelnen Staaten in Europa. In Deutschland ist für Ende Februar bereits ein Runder Tisch beim zuständigen Verkehrsministerium in Berlin geplant.«

Über die Weltfunkkonferenz

Die Weltfunkkonferenz entscheidet alle vier Jahre auf internationaler Ebene über die Belange des Funkwesens. Sie wird veranstaltet von der Internationalen Fernmeldeunion (ITU), einer Unterorganisation der Vereinten Nationen. Um eine zweckmäßige und störungsfreie Nutzung des Funkfrequenzspektrums durch alle Funkdienste sicherzustellen, bedarf es weltweiter Festlegungen. Dies erfolgt auf internationaler Ebene durch die Vollzugsordnung für den Funkdienst (Radio Regulations), die unter anderem Zuweisungen von Frequenzen an einzelne Funkdienste, wie zum Beispiel Rundfunk-, oder Mobilfunkdienste, enthält. Die auf der WRC gefassten Beschlüsse sind im Anschluss auf europäischer und nationaler Ebene umzusetzen.