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ARD setzt Reformstaatsvertrag um

Der Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist in Kraft getreten. Er bestärkt die ARD in ihrem Reformkurs, verlangt ihr aber auch Anstrengungen ab.

Aus den Vorgaben des Reformstaatsvertrages hat die ARD bereits knapp 40 Aufträge abgeleitet, von denen die meisten schon in der Umsetzung sind. Unmittelbar spürbar für die Nutzenden werden sie in den Bereichen Hörfunkprogramme, Spartenkanäle, Onlineangebote und Gesellschaftsdialog.

©ARD, Marco Prosch

Alle zwei Monate trifft sich die ARD-Intendantenrunde v.l.: Hendrik Lünenborg (NDR), Yvette Gerner (rb), Ralf Ludwig(MDR), Ulrike Demmer (rbb), Martin Grasmück (SR), Katja Wildermuth (BR), Florian Hager (hr), Kai Gniffke (SWR), Katrin Vernau (WDR)
(Bild von der September-Sitzung 2025 in Zeulenroda).

Hörfunkprogramme

Der Reformstaatsvertrag schreibt der ARD die Reduktion auf höchstens 53 terrestrisch verbreitete Radiowellen bis 2027 vor. Die geforderten Reduzierungen variieren je nach Landesrundfunkanstalt und werden entsprechend von den einzelnen Häusern der ARD umgesetzt.

Zu den Programmen, die terrestrisch wegfallen, gehören PULS, BR24live, BR Verkehr, BR Schlager, MDR Klassik, MDR Tweens, MDR Schlagerwelt, NDR Schlager, NDR Blue, NDR Info Spezial, WDR Event und WDR Die Maus.

Kooperieren werden Junge Programme und Infoprogramme (über die bereits heute kooperierten Sendestrecken hinaus) im Südwesten. Dazu erarbeiten HR, SWR und SR derzeit Konzepte.

Für Schlagerfans entsteht eine digitale Schlagerwelt in der ARD Audiothek, und der MDR liefert künftig Klassikangebote zum bisherigen BR Klassik zu. 

Schwerpunktangebote & Digitalkanäle

Der Reformstaatsvertrag macht Vorgaben für gemeinsame Angebote von ARD und ZDF. Im Bereich Information, Bildung und Dokumentation darf es künftig zwei gemeinsame Angebote geben. Bei den Angeboten für Kinder, junge Menschen und jüngere Erwachsene sind es drei, wobei Funk und KiKA erhalten bleiben. Mittelfristig werden diese Angebote ins Digitale überführt.

Texte in Onlineangeboten

Die veränderten Regeln zur Zulässigkeit von Textinhalten sind strenger als bisher, konkrete Vorgaben bezüglich einzelner Formate gibt es nicht. 

Für tagesschau.de und die Tagesschau-App bedeutet dies eine Priorisierung von Audio/Video vor Text (mit wenigen Ausnahmen), eine crossmediale Ausrichtung bei der Planung sowie einen verstärkten Ausbau der Verlinkung auf private Online-Medien. Durch die Umsetzung der neuen Vorgaben befürchtet der ÖR allerdings eine geringere Reichweite.

Gesellschaftsdialog

Die ARD hat sich zum Ziel gesetzt, mehr mit den Menschen zu reden und als Konsequenz die ARD-weiten Dialogformate zu verstärken.

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