Branche: 05.10.2011

Europäischer Gerichtshof erlaubt ausländisches Pay-TV

Der europäische Gerichtshof hat entschieden, dass zum Empfang von Übertragungen im Bezahlfernsehen ausländische Decoderkarten nicht verboten werden dürfen. Die Exklusivvermarktung von Fußballrechten verstößt somit gegen EU-Recht. Das Urteil rüttelt am Geschäftsmodell von Bezahlsendern wie etwa Sky.

B_0705_Confed_Stadion2Künftig kann der Fernsehzuschauer auch Verträge mit Pay-TV-Anbietern aus dem Ausland abschließen, um etwa Fußball zu sehen.

Das Urteil dürfte massive Auswirkungen haben, denn künftig kann der Fernsehzuschauer auch Verträge mit Pay-TV-Anbietern aus dem Ausland abschließen, die Live-Spiele der Bundesliga unter Umständen kostengünstiger anbieten können als die nationalen Bezahlsender. Erste Auswirkungen der Urteilsverkündung konnte der Pay-TV-Sender Sky schon spüren: die Aktie gab prompt nach. 

Die Fußballvereine werden sich ebenfalls mit den Folgen auseinandersetzen müssen, denn wenn es keine nationale Exklusivvermarktung mehr geben wird, dürften auch die Preise für Fußballrechte deutlich nachgeben.

Der Rechtstreit kam ins Rollen, weil eine Pubesitzerin in England Live-Spiele der Premier League zeigte, dafür aber den deutlich günstigeren Satelliten-Decoder eines Anbieters nutzte, der damals die Übertragungsrechte für Premier-League-Spiele in Griechenland hatte.