Archivierung, Film, Restaurierung: 17.10.2018

100 Millionen Euro für das Filmerbe

Bund, Länder und Filmförderungsanstalt (FFA) stellen nach jahrelangen Verhandlungen die Digitalisierung und Sicherung des Filmerbes auf eine gemeinsame finanzielle Basis. Ab 2019 stehen für zunächst zehn Jahre jährlich bis zu zehn Mio. Euro für die Digitalisierung von Kinofilmen zur Verfügung. Die drei Partner übernehmen jeweils ein Drittel der insgesamt bis zu 100 Mio. Euro.

»Filme als unersetzliches Gedächtnis der deutschen Geschichte und Kultur zu erhalten und öffentlich zugänglich zu machen«: so beschreibt Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller das Abkommen, an dessen Zustandekommen Berlin maßgeblich mitwirkte. FFA-Präsident Bernd Neumann sieht es ähnlich: »Der Film ist auch Abbild der Geschichte eines jeden Landes und Spiegelbild der Gesellschaft – und somit das Gewissen der Kultur.«

Die Beteiligten feiern ihre erst nach jahrelangen Verhandlungen zustande gekommene Vereinbarung als »weitere entscheidende kulturpolitische Zusammenarbeit der drei Partner zur Stärkung und für den Erhalt der Filmkultur« nach der gemeinsamen Förderung der Kino-Digitalisierung. Die Notwendigkeit, das nationale Filmerbe in digitaler Form zu bewahren und zu pflegen ist eine direkte Konsequenz aus der Digitalisierung der Film-Vertriebswege. 

Kinoton FP30.
Als die Bilder im Kino von der Rolle kamen … FP30-Projektor von Kinoton.

Seit 2012 förderte das Kulturstaatsministerium (BKM) Restaurierung und Digitalisierung. Der Topf wurde nach Druck aus der Branche von einer auf 3,3 Mio. Euro erhöht. Der BKM-Etat wird durch das neue Abkommen also nicht zusätzlich gefordert. »Mit nun versammelten Kräften und einer Gesamtfinanzierung von bis zu 10 Millionen Euro im Jahr können wir ab 2019 die dringend notwendige Digitalisierung voranbringen, um das deutsche Filmschaffen in seiner ganzen Breite und künstlerischen Vielfalt auch für künftige Generationen zu erhalten«, fasst Kulturstaatsministerin Grütters zusammen.

»Die Digitalisierung von Filmen wird nach drei Maßgaben gefördert: Auswertungsinteresse, kuratorisches Interesse und konservatorische Notwendigkeit«, heißt es weiter. Der Finanzbedarf von insgesamt 100 Mio. Euro ergibt sich aus einer 2015 von Price Waterhouse Coopers im Auftrag der FFA vorgelegten Studie. Der neue Förderhebel wird ab dem 1. Januar 2019 wirksam. Ab Dezember 2018 stehen die Richtlinien und Anträge auf der Website der Filmförderungsanstalt zur Verfügung. Die Koordination zwischen den Bundesländern und der FFA wird das Land Berlin übernehmen.

Zum Thema: PWC-Gutachten Kostenabschätzung zur digitalen Sicherung des Filmischen Erbes (2015).

Terminhinweis: Passend zum Thema lädt der Kinematheksverbund vom 25. bis zum 28. Oktober zur 3. Auflage des Filmerbe-Festivals Film:ReStored nach Berlin ein.