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Alles versiebt? IRT unterliegt erneut in Millionenprozess gegen Sisvel

Haben das IRT und seine Anteilseigner selbst verschuldet, dass Hunderte Millionen Euro versiebt wurden?
IRT, Logo

Das IRT lebt letztlich nur noch auf Papier weiter: in Form der IRT GmbH in Liquidation.

Das untergegangene Institut für Rundfunktechnik (IRT), wesentlich von den ARD-Anstalten und dem ZDF getragen, wurde zum Jahresende 2020 eingestampft. Spätestens seit dem 31.3.2021, als auch die letzten Mitarbeiter ihre Tätigkeit für das IRT eingestellt hatten, ist das IRT Geschichte (Meldung). Der Anfang vom Ende fing 2017 an, als es am IRT einen massiven Finanzskandal gab.

Nun lebt das Institut letztlich nur noch auf dem Papier, als IRT GmbH in Liquidation weiter — aber bis vor Kurzem keimte bei den früheren Anteilseignern des Instituts zuletzt noch einmal die vage Hoffnung, dass wenigstens ein Teil der Millionen noch zu retten wären, um die das IRT aus dessen eigener Sicht geprellt worden war. Aus aktueller juristischer Sicht muss man aber wahrscheinlich eher konstatieren, dass hunderte Millionen Euro, die dem IRT zugestanden hätten, nun endgültig versiebt sind — und die Ansprüche letztlich einfach verschlampert wurden.

IRT, BR Fernsehen, Schilder

Das IRT war auf dem Gelände des Bayerischen Rundfunks in Freimann angesiedelt.

Das IRT hatte den Patentverwerter Sisvel aus Turin beauftragt, MPEG-Patente zu verwerten, die am Institut entwickelt wurden. Dabei soll Sisvel das IRT aber massiv geprellt haben. Dort wurde das allerdings über Jahre hinweg gar nicht bemerkt. Als das im Rahmen weiterer Ungereimtheiten im Jahr 2017 ruchbar wurde (Meldung), verklagte das IRT Sisvel auf Schadenersatz. 277 Millionen Euro plus 40 Millionen Zinsen wären aus Sicht des IRT aus der Vermarktung von Patentrechten durch Sisvel dem Institut zugestanden. Schließlich versuchte das IRT, die entgangenen Millionen einzuklagen, verlor aber zunächst am Landgericht Mannheim und nun erneut beim Oberlandesgericht Karlsruhe.

Damit hat das Oberlandesgericht Karlsruhe dem IRT einen wahrscheinlich letzten Todesstoß verpasst. In seinem 68-seitigen Urteil hat das OLG nämlich die angestrengte Berufung abgewiesen. Endergebnis: Die Millionen können nicht geholt werden, sie sind endgültig versiebt.

Das trifft die früheren Anteilseigner, also öffentlich-rechtliche Sender in Deutschland, Österreich und der Schweiz, aber auch frühere Beschäftigte des IRT direkt: Eine Hälfte der dem IRT entgangenen 276,9 Millionen Euro von Patenterlösen wären nämlich den findigen Entwicklern der Patente zugestanden.

Einen wesentlich umfangreicheren Artikel hierüber hat die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht, allerdings hinter deren Bezahlschranke: hier.


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