Branche: 11.06.2025

Gerichtliche Klarstellung von weitreichender Bedeutung

Das Landgericht Berlin II hat Verdi den Abschluss von Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) für Berufsfelder untersagt, in denen die Gewerkschaft nicht repräsentativ ist.

Das Urteil des Landgerichts Berlin II vom 13. Mai 2025 im Verfahren des BSD (Bundesverband Synchronregie und Dialogbuch e.V.) gegen Verdi stellt fest, dass die für gemeinsame Vergütungsregeln nach § 36 UrhG erforderliche Repräsentativität für ein bestimmtes Berufsfeld nicht durch eine behauptete Repräsentativität »für die Filmbranche« ersetzt werden kann. Das Gericht untersagt Verdi den Abschluss von Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) für Berufsfelder, in denen sie nicht repräsentativ ist (Az.: 15 O 397/24).

Verdi hatte gemeinsam mit dem BFFS (Schauspiel) und dem BVFT (Ton) eine »Netflix-GVR-Synchron« auch für die Gewerke Synchronbuch und Synchronregie verhandelt und abgeschlossen. Der Bundesverband Synchronregie und Dialogbuch e.V. (BSD) hatte dagegen vor dem LG Berlin II geklagt, weil er davon ausgeht, dass keine der an der »Netflix-GVR-Synchron« beteiligten Vereinigungen berechtigt ist, GVR für Synchronbuch und Synchronregie zu verhandeln und abzuschließen. Es fehle insoweit u.a. an der erforderlichen Repräsentativität nach § 36 Abs. 2 UrhG. Das Gericht ist dieser Rechtsaufassung in seinem Urteil gefolgt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Die Verbände der UrheberAllianz Film & Fernsehen begrüßen die gerichtliche Klarstellung (Symbolbild).

Der BSD hatte argumentiert, seine verbandliche Grundlage und die Regelkompetenz für die Angelegenheiten im Bereich Synchronregie und Dialogbuch werde durch das Agieren von Verdi bedroht, wenn die Gewerkschaft ohne die erforderliche Repräsentativität mit Netflix Verhandlungen führe und durch einen Abschluss Fakten schaffe.

Verdi hat in den vergangenen Jahren im Filmbereich einige teils scharf kritisierte kollektive Regelungen nicht als Tarifverträge, sondern als GVR für Bereiche abgeschlossen, die von etablierten Urheberverbänden repräsentativ und fachkundig vertreten werden. Der BSD ist als erster Urheberverband gerichtlich dagegen vorgegangen – mit Erfolg. Das Urteil stellt klar, dass Verdi keine GVR für Berufsfelder verhandeln und abschließen darf, in denen sie nicht über die erforderliche Repräsentativität verfügt.

Die Verbände der UrheberAllianz Film & Fernsehen begrüßen die gerichtliche Klarstellung und sehen ihre Rechtsauffassung bestätigt, dass die hier nicht repräsentative Verdi keine GVR für Filmberufe abschließen darf.