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Studiokrieg in Köln: MMC erwirkt einstweilige Verfügung

Die Magic Media Company (MMC) in Köln hat gegen den Immobilienfonds Köln-Ossendorf-Hürth I eine einstweilige Verfügung erwirkt: Das Gericht verpflichtet den Immobilienfonds, dafür zu sorgen, dass auf dem ehemaligen Hürther Studiogelände der MMC kein Studiobetrieb für Film- oder Fernsehproduktionen erfolgt — so wie es vertraglich zwischen MMC und dem Immobilienfonds festgelegt ist.

MMC hatte zum Jahresende das in Frage stehende Studiogelände in Hürth verlassen: Der Vermieter hatte zur Jahresmitte 2011 den Mietvertrag für das Studiogelände »Filmcampus Cologne« fristgerecht zum Jahresende 2011 gekündigt. Offenbar gibt es aber vertragliche Vereinbarungen zwischen der MMC und ihrem früheren Vermieter, die es untersagen, dass unmittelbar nach dem Auszug von MMC wieder ein TV-Studiobetrieb auf dem Gelände in Hürth unterhalten werden darf — und die sieht MMC nun verletzt.

Die offizielle Sachlage ist die: Die Magic Media Company TV-Produktionsgesellschaft mbH (MMC), Köln hat am 12. Juli 2012 vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen den Immobilienfonds Köln-Ossendorf-Hürth I GbR, Troisdorf, erwirkt (LG Köln, Az.: 32 O 280/12, nicht rechtskräftig). Laut dem Beschluss des Landgerichts Köln hat der Immobilienfonds Köln-Ossendorf-Hürth I »durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch Einwirkung auf den Mieter MP Medienparks Nordrhein-Westfalen GmbH, dafür zu sorgen, dass bis zum 31.12.2016 auf dem Gelände "Medienzentrum Hürth“ (Hans-Böckler-Str. 163, 50354 Hürth), kein Studiobetrieb für Film- oder Fernsehproduktionen, insbesondere kein Studiobetrieb für die Produktion der Fernsehsendung (…) erfolgt.«

Hintergrund

MMC teilt mit: »Die MMC hatte ihren Antrag auf vertragliche Vereinbarungen mit dem Immobilienfonds gestützt. Diese wurden Ende 2009 fixiert. In den Verträgen wurde dem Immobilienfonds als Vermieter von der MMC als Mieter ein Sonderkündigungsrecht für das betreffende Hürther Gelände (vormals "Campus Hürth", heute "Medienzentrum Hürth") eingeräumt. Dieses Sonderkündigungsrecht wurde Ende Juni 2011 vom Immobilienfonds ausgeübt. Vertragsgemäß hatte die MMC das Gelände deshalb am 31.12.2011 an den Immobilienfonds zurückgegeben. Im Gegenzug zu diesem Sonderkündigungsrecht hatte sich der Immobilienfonds in den Verträgen von 2009 zu einem befristeten Wettbewerbsausschluss verpflichtet.«

»Trotzdem versucht die MP Medienparks Nordrhein-Westfalen GmbH als Mieter des Hürther Geländes derzeit, sich als Anbieter von Studios für Film- und Fernsehproduktionen am Markt zu positionieren«, erklärt Andre van Eijden, Geschäftsführer der MMC. »Wir waren daher gezwungen diese einstweilige Verfügung durchzusetzen. Sie verpflichtet den Immobilienfonds, dafür zu sorgen, dass die zwischen dem Immobilienfonds und uns vertraglich fixierten Regelungen eingehalten werden.«

Empfehlungen der Redaktion:

12.11.2011 – MMC gibt Studiogelände in Hürth auf

Autor: red

Bildrechte: MMC

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