Branche, Medienpolitik: 28.02.2024

KEF empfiehlt Erhöhung um 58 Cent

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) schlägt die Erhöhung des Rundfunkbeitrages um 58 Cent auf monatlich 18,94 € für den Zeitraum von 2025 bis 2028 vor.

Jedes der 16 Bundesländer beruft ein fachkundiges Mitglied in die KEF.

Parteiübergreifend signalisieren Landesregierungen Opposition gegen diesen Vorschlag. Die von ihnen selbst eingesetzten Fachleute sollen nun ein Sondergutachten liefern.

Die 16 Spezialisten der KEF sichten alle vier Jahre die Budget-Anmeldungen der ARD-Anstalten, von ZDF und Deutschlandradio. In ihrem aktuellen 24. Bericht strichen sie die Wünsche der Sender auf 41,653,1 Mrd. € für den Vierjahreszeitraum zusammen. Der verbleibende Anstieg von 2,985 Mrd. € gegenüber der Ende 2024 auslaufenden Beitragsperiode ist laut dem KEF-Vorsitzenden Martin Detzel erforderlich, damit die Sendeanstalten »ihren gesetzlichen Auftrag in seiner derzeitigen Form erfüllen« können. Pro Jahr sollen den Sendern 10,413 Mrd. € zur Verfügung stehen. Für einen beitragspflichtigen Haushalt bedeutet das eine monatliche Erhöhung um 58 Cent auf 18,94 €. Die Erhöhung liegt mit jährlich 0,8% »deutlich unterhalb der aktuellen und auch unterhalb der von der Europäischen Zentralbank angestrebten Inflationsrate«, ergänzte Detzel.

Auf mehr als 300 Seiten begründet die KEF ihre Berechnung des künftigen Rundfunkbeitrages.

Geltender Auftrag ist zu finanzieren

Bei der nun erforderlichen Novelle des Medienstaatsvertrags müssen die 16 Bundesländer neben der finanziellen Ausstattung das Verfassungsprinzip der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beachten, den das Bundesverfassungsgericht seit dem 1. Fernsehurteil von 1961 immer wieder hervorhebt. Die Politik kann also nicht einfach den Rundfunkbeitrag kürzen, um die Tätigkeit der Sender zu beeinflussen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 geurteilt, dass die Bundesländer für die »Gewährleistung der funktionsgerechten Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten« verantwortlich sind. Der gemeinsamen Pflicht aller Bundesländer, für die »funktionsgerechte Finanzierung« von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu sorgen, könne sich kein einzelnes Bundesland entziehen.

So scheiterte der Versuch Sachsen-Anhalts, die ab 2020 vorgesehene Beitragserhöhung zu kippen. Im dortigen Landtag hätte die koalitionsführende CDU-Fraktion mit der AfD gegen die Erhöhung – und damit gegen ihre Koalitionspartner von den Grünen und der SPD – gestimmt. Die Regierung umschiffte diesen Skandal, indem sie die Abstimmung im Landtag verhinderte. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk diente der Rettung der Koalition.

Grundsatzentscheidungen der Länder nicht zu erwarten

Gegenwärtig ist kaum damit zu rechnen, dass sich die 16 Bundesländer auf eine Novelle des  Medienstaatsvertrags mit Einschnitten bei den Aufgaben der Sender einigen können, so dass dieser 2025 wirksam werden könnte. Zudem müsste die KEF anschließend ihre Arbeit der letzten beiden Jahre neu aufrollen, um die Rückwirkungen der politischen Beschlüsse auf den Rundfunkbeitrag durchzurechnen und einen reduzierten Beitrag zu ermitteln. Erst dann wären die Bundesländer rechtlich in der Lage, eine andere Höhe des Rundfunkbeitrages »auf Basis der fachlichen Prüfung durch die KEF« zu begründen, wie es die Karlsruher Richter 2020 vorgaben.

Diese Situation sehen wohl auch die Landesregierungen. Sie erwarten laut Medienberichten nun ein Sondergutachten, das ihre Wünsche aus ihren Ende Januar vorgelegten »Eckpunkten« in eine neue Kalkulation der Beitragshöhe ummünzen soll. Die »Eckpunkte«, mit denen Landesregierungen den Bericht des von ihnen eingesetzten unabhängigen »Zukunftsrats« zu den Akten legten, sind jedoch sicherlich nicht mehr als eine Meinungsäußerung und schon gar keine rechtswirksame Grundlage für Auswirkungen eines veränderten Programmauftrags auf den Rundfunkbeitrag. Am Ende werden die Bundesländer sich nicht um die Zustimmung zur Beitragserhöhung für den Zeitraum von 2025 bis 2028 drücken können. Im Zweifelsfall werden die Sendanstalten das Bundesverfassungsgericht anrufen.

Knappe Kassen müssen für manche Entscheidung herhalten.

Knappe Kassen

Politiker argumentieren immer wieder mit den knappen Kassen. Den Bürgern sei die Beitragserhöhung von 58 Cent daher nicht zuzumuten. Dieselben Politiker muten den knappen Bürgerkassen jedoch die jährlichen Diätenerhöhungen für die Mitglieder von Landtagen und Bundestag zu, über die die Parlamentarier selbst beschließen. Beispielsweise stiegen die Diäten im Bayerischen Landtag zum 1. Juli 2023 automatisch um 3,7 Prozent auf 9.215 Euro.

Interessanterweise spielen in den Überlegungen der Landesregierungen die Auswirkungen massiver Kürzungen an Programm und Personal der Sender auf die Beschäftigung in der Kreativbranche und den Arbeitsmarkt keine Rolle.

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