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RTL, BVR: zweite gemeinsame Vergütungsregel

RTL und der Bundesverband Regie haben sich über eine zweite gemeinsame Vergütungsregel für künftige fiktionale Primetime-Produktionen geeinigt.
RTL, BVR, Logos

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RTL Deutschland und der Bundesverband Regie haben, wie Anfang des Jahres angekündigt, eine zweite gemeinsame Vergütungsregel nach § 36 UrhG getroffen, die auch eine Mindestvergütung für künftige fiktionale Auftragsproduktionen regelt (Primetime-Filme, -Serien und -Sitcoms). Die sogenannte »GVR Primetime Fiction II« umfasst alle fiktionalen Auftragsproduktionen von RTL und Vox, sie gilt für Produktionen ab 2022. Die Mindestvergütung ist für Produktionen ab 01.07.2023 geregelt.

Andreas Fischer, COO, RTL Deutschland, © RTL Group

Andreas Fischer, RTL Deutschland.

Andreas Fischer, Chief Operating Officer RTL Deutschland: »Wir freuen uns, dass wir in konstruktiven Verhandlungen mit dem Bundesverband Regie nun auch für die Zukunft eine Einigung für fiktionale Produktionen erzielt haben, die erfolgreiche kreative Leistungen angemessen honoriert.«

Jobst Oetzmann, Geschäftsführer, BVR, © Oetzmann

Jobst Oetzmann, BVR.

»Wir sind froh, nun auch für die zukünftigen Produktionen die Vergütungen bei RTL geregelt zu haben«, sagt Dr.  Florian Prugger, Justiziar des BVR. »Wir danken den konstruktiven Verhandlern auf Seiten von RTL«, ergänzt Jobst Oetzmann, Geschäftsführer des BVR.

Der Bundesverband Regie vertritt seit 1975 die deutschen Film- und Fernsehregisseur_innen sowie Regieassistent_innen und Script-Supervisors.

Die Lesefassung der Vergütungsregel finden Sie hier.

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