Branche, Top-Story: 23.10.2006

Auch für Medienschaffende: Gründungszuschuss statt Ich-AG

Der Staat förderte Existenzgründer, die mit der Gründung eines eigenen Unternehmens aus der Arbeitslosigkeit durchstarten wollen, bisher mit den Regelungen der Ich-AG und mit Überbrückungsgeld. Nun wurde die staatliche Förderung in diesem Bereich neu geregelt: Ich-AG und Überbrückungsgeld sind durch den Gründungszuschuss ersetzt. Das bringt dem Existenzgründer im Ergebnis mehr finanzielle Starthilfe als bisher. Es ist jedoch zwingend notwendig, alle Formalien und den korrekten Amtsweg einzuhalten, um in den Genuss dieser steuerfreien Förderung zu gelangen. Der folgende Artikel gibt praxisnahe Erläuterungen und Tipps hierzu. (Download am Artikelende: PDF-Version im druckfreundlichen Layout, 120 kB, 2 Din-A4-Seiten.)

B_1006_KMS_LogoDer Autor ist Partner der Kanzlei Kelm, Mattern, Steffen und Partner, Steuerberater in Stuttgart.

Seit dem 01. Juli 2006 ist die Ich-AG Geschichte. Ebenso wurde das Überbrückungsgeld zum 31. Juli 2006 abgeschafft. Beide staatlichen Maßnahmen zur Existenzgründerförderung wurden ab dem 01. August 2006 durch ein einheitliches Instrument ersetzt, den Gründungszuschuss.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss und wie lange kann ich ihn beziehen?

Die Förderung besteht aus zwei Phasen und dauert insgesamt maximal 15 Monate:

• Grundförderung: Sie erhalten neun Monate lang eine Grundförderung in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeld-I-Anspruchs zuzüglich einer monatlichen Pauschale von 300,00 Euro zur Deckung Ihrer Sozialversicherungsausgaben. Die Grundförderung ähnelt somit dem bisherigen Überbrückungsgeld.

• Aufbauförderung: Sie können die Förderung um sechs Monate verlängern. In dieser Zeit erhalten Sie allerdings nur noch die monatliche Pauschale in Höhe von 300,00 Euro, über sechs Monate also insgesamt 1.800,00 Euro. Die Bewilligung der Aufbauförderung liegt im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters der Agentur für Arbeit.

Die Auszahlung findet jeweils am Monatsende statt. Die gesamte Förderung erhalten Sie steuerfrei.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um den Gründungszuschuss zu erhalten?

Sie müssen zwingend diese Reihenfolge einhalten: Arbeitssuchend melden und Arbeitslosengeld beantragen. Antrag auf Gründungszuschuss stellen: Dazu müssen Sie zuerst die Formulare abholen, in die Ihre persönlichen Angaben und das aktuelle Datum eingedruckt werden. Erst dann können/dürfen Sie die Gewerbeanmeldung/Erfassung beim Finanzamt vornehmen.

Dabei müssen Sie wichtige Terminregelungen beachten: Ihr Unternehmen muss gegründet werden (Gewerbeanmeldung bzw. steuerliche Anmeldung), so lange Sie noch mindestens drei Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld I (oder vergleichbare Leistungen) haben.

Wenn Sie die Arbeitslosigkeit selbst verschulden, erhalten Sie in der Regel eine Sperrzeit. Wenn Sie während dieser Sperrzeit gründen, wird die Gründung nicht gefördert. Im Anschluss ist eine geförderte Gründung aber möglich.

Darüber hinaus dürfen Sie innerhalb der letzten zwei Jahre weder Existenzgründungszuschuss zur Ich-AG noch Überbrückungsgeld bezogen haben.

Die geplante Selbständigkeit muss einen zeitlichen Umfang von mindestens 15 Stunden pro Woche ausmachen.

Bleibt der bei Gründung entstehende Restanspruch auf Arbeitslosengeld I erhalten?

Nein, während der Restanspruch bei der Ich-AG und beim Überbrückungsgeld erhalten blieb, findet bei dem neuen Gründungszuschuss (während der Grundförderung) eine Verrechnung der Förderung mit dem Arbeitslosengeld-I-Anspruch statt. Sie beziehen den Gründungszuschuss also quasi anstelle des Arbeitslosengeldes. Allerdings können Sie beliebig viel hinzuverdienen. Außerdem können Sie als Selbständiger freiwilliges Mitglied in der Arbeitslosenversicherung werden und auf diese Weise innerhalb von zwölf Monaten einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben.

Muss ich einen Businessplan erstellen?

Um den Gründungszuschuss zu erhalten, müssen Sie – wie bisher schon bei der Ich-AG und dem Überbrückungsgeld – einen Businessplan erstellen. Damit weisen Sie nach, dass Ihre Selbständigkeit tragfähig ist, also nach einer Anlaufzeit — wenn alles klappt — Ihre Lebenshaltungskosten decken wird. Ihren Businessplan müssen Sie von einer fachkundigen Stelle prüfen lassen. Zusätzlich müssen Sie gegenüber der Arbeitsagentur oder einer von ihr benannten Stelle ihre persönliche Eignung als Existenzgründer nachweisen. Es ist derzeit noch nicht ganz klar, in welcher Form dies genau geschehen wird.

Ist die gleichzeitige Aufnahme einer nichtselbstständigen Tätigkeit möglich? Was tun wenn meine Selbstständigkeit scheitert oder ich einen guten Job angeboten bekomme?

Zusätzlich zur selbstständigen Tätigkeit dürfen Sie auch eine nichtselbstständige Tätigkeit aufnehmen. Der Zeitaufwand für die selbstständige Tätigkeit muss auf jeden Fall die bereits genannten 15 Stunden pro Woche ausmachen und den Zeitaufwand der Arbeitnehmertätigkeit übertreffen. Es ist ratsam solche Pläne vorab mit Ihrer Arbeitsagentur zu besprechen.

Sie können aber die Selbstständigkeit jederzeit beenden oder nur noch nebenberuflich fortsetzen. Dies führ jedoch zu einem Abbruch der Förderung. Eine temporäre Unterbrechung ist nicht möglich. Bedenken Sie, dass Sie innerhalb der folgenden 24 Monate nicht noch einmal Gründungszuschuss beantragen können.

Muss ich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bezahlen?

Ebenso wie die meisten anderen Selbstständigen werden Sie von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit, sofern Sie nicht zu einer Berufsgruppe mit Versicherungspflicht gehören. Versicherungspflichtig sind etwa Künstler über die Künstlersozialkasse. Wobei auch hier evtl. Befreiungsvorschriften greifen können.

Muss ich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen und wie hoch sind sie?

Die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung ist freiwillig: privat oder freiwillig gesetzlich. Ausnahme sind auch hier wieder die Künstler mit ihrer Pflichtversicherung bei der Künstlersozialkasse.

Je nach Wahl der Krankenkasse liegt der Beitrag bei Rund 14 %. Berechnungsgrundlage ist der Gründungszuschuss (ohne die zusätzliche 300-Euro-Pauschale) zuzüglich des erzielten steuerpflichtigen Einkommens.

Die Kosten der privaten Krankenversicherung sind abhängig vom Versicherungskonzern und dem Leistungsumfang.

Downloads zum Artikel:

T_1006_Existenzgruender.pdf