Drohne, Top-Story: 28.08.2020

Aktuelle Regeln für Drohnen

Die Harmonisierung der Drohnenregeln in Europa wurde verschoben, aber ab Jahresanfang 2021 werden sie gelten. Ein Überblick.

Drohne
Darf man das? Ab Januar 2021 gelten neue Regeln für Drohnen. Derzeit gelten noch die nationalen Regeln. Bußgelder bis zu 50.000 Euro drohen bei Verletzungen.

Bis Ende des Jahres gelten weiterhin die nationalen Regelungen der einzelnen Länder für das Fliegen von zivilen Drohnen. In Deutschland ist das die LuftVO, die seit April 2017 gilt. Ab 2021 werden dann europaweit geltende Regeln umgesetzt.

Mit dem Thema Drohnen befassen sich unter anderem auch die Automobilclubs ADAC in Deutschland und ÖAMTC in Österreich, die es film-tv-video.de erlaubt haben, Infos, Texte und Videos von deren Seiten in diesem Artikel zu verwenden. Verwendet haben wir unter anderem das übersichtliche Drohnen-FAQ des ADAC und die Drohnen-Infoseite des ÖAMTC.


ADAC-Video zu den aktuellen Regeln in Deutschland.
Einen übersichtlichen, zweiseitigen Flyer zu den bislang national in Deutschland geltenden Drohnenregeln bietet das BMVI an (Download). Ab dem 1. Januar 2021 gelten dann neue, europäische Regeln.

Ab 1. Januar 2021 gelten in der Europäischen Union einheitliche Regeln für die zivile Drohnennutzung. Für einige Bestimmungen gibt es Übergangsfristen bis Januar 2023, ab dann sind die neuen Regeln vollständig anwendbar. Bis dahin können unter gewissen Voraussetzungen auch bereits gekaufte Geräte noch verwendet werden.

Die neuen Regeln gelten in allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Schweiz. Dadurch soll es zukünftig wesentlich einfacher werden, im gesamten EU-Raum eine registrierte Drohne zu betreiben.


Ein Video des österreichischen Drohnenpiloten Max Steger vom Kanal filmemchr, der die wichtigsten Infos und Tipps zur neuen EU-Regelung zusammenfasst. Im Video wird noch der geplante Start der neuen Regelungen für Juli 2020 genannt, der wurde auf 1. Januar 2021 verlegt.

Die Verordnung definiert einheitliche Grundregeln für alle EU-Länder, zusätzlich wird es aber weiterhin auch länderspezifische Vorgaben der Mitgliedsstaaten geben.

Die unbemannten Luftfahrzeuge werden in Zukunft in drei Kategorien unterteilt, die sich nach Gewicht und Einsatzzweck unterscheiden: Open, Specific und Certified. Die meisten privaten und gewerblichen Anwendung fallen unter die Kategorie »Open«.

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Unter die Kategorie »Open« fallen Drohnen bis 25 kg Startgewicht.

Unter die Kategorie »Open« fallen Drohnen bis 25 kg Startgewicht, die nur in direkter Sichtverbindung bis 120 m Höhe fliegen dürfen. Prinzipiell gilt: Je schwerer die Drohne, desto höher die Anforderungen an den Piloten und der vorgegebene Abstand zu unbeteiligten Personen. Die jeweilige Klasse muss auf der Verpackung der Drohne gekennzeichnet sein (CE-Zertifizierung).

  • Drohnen-Klasse C0 (unter 250 g Startgewicht): Der Pilot muss die Gebrauchsanweisung lesen, ein Theorietest ist hier noch nicht vorgesehen. Besitzt die Drohne eine Kamera und fällt nicht unter die Spielzeugrichtlinie, ist eine Online-Registrierung erforderlich.
  • Drohnen-Klasse C1 (unter 900 g Startgewicht): Der Pilot muss einen Online-Lehrgang sowie einen Online-Test absolvieren. Die Online-Registrierung ist ebenso vorgesehen wie das Befestigen einer Plakette mit Betreibernummer auf der Drohne.   
  • Drohnen-Klasse C2 (unter 4 kg Startgewicht): Zusätzlich zu den Anforderungen der Kategorie C1 muss der Pilot einen weiteren Theorietest in einem behördlich anerkannten Prüfzentrum absolvieren.
  • Drohnen-Klasse C3, C4 (unter 25 kg Startgewicht): Höhere Anforderungen an das Fluggerät als in den Kategorien C0 – C2 und größerer Abstand zu unbeteiligten Personen.

Zusätzlich ist die Kategorie »Open« noch in 3 Unterkategorien unterteilt:

  • A1 (C0 + C1): Es darf grundsätzlich auch über unbeteiligten Personen geflogen werden, jedoch nicht über Menschenansammlungen.
  • A2 (C2): Flug in der Nähe von Menschen (mindestens 30 m Abstand) erlaubt. Im Low-Speed-Modus muss mindestens 5 m Abstand zu Personen bzw. direkt proportional zur geflogenen Höhe eingehalten werden (z. B. bei 20 m Flughöhe auch 20 m Abstand).
  • A3 (C3 + C4): In diesen Klassen muss ein großer Sicherheitsabstand (mindestens 150 m) zu Personen und besiedeltem Gebiet eingehalten werden.
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Ab Januar 2021 müssen alle Drohnen über 250 g online registriert werden.

Ab Januar 2021 müssen alle Drohnen über 250 g online registriert werden, unter 250 g nur, falls diese eine Kamera montiert haben und nicht unter die Spielzeug-Richtlinie fallen. Die aktuell in Österreich erforderliche Betriebsbewilligung durch die Austro Control fällt dann weg. Bereits vorher erteilte Betriebsbewilligungen und Kompetenznachweise der Luftfahrtbehörde behalten bis spätestens 1. Januar 2022 ihre Gültigkeit, solange sie nicht vorher auslaufen.

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Eine Haftpflichtversicherung für die Drohne ist Pflicht. Dies gilt in Österreich, wie auch in Deutschland. Ein empfehlenswerter Anbieter, welcher beide Länder abdeckt ist z.B. drohneversicherungsvergleich.de.

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Drohnen, die schon vor dem Anwendbarkeitsdatum 1. Januar 2021 gekauft wurden und keine entsprechende CE-Zertifizierung auf der Verpackung stehen haben, können zwar weiterhin verwendet werden, fallen allerdings bis 500 g Startgewicht unter die Klasse C1 und bis 2 kg unter die Klasse C2.

Für die Kategorie »Open« (bis 25 kg Startgewicht) muss man für die Online-Registrierung einmalig voraussichtlich 30 Euro zahlen. Der Antragsteller bekommt im Anschluss eine Betreibernummer, die er auf seinen Drohnen anbringt.

Alle Piloten von Drohnen über 250 g Startgewicht müssen — zusätzlich zur Registrierung — einen Online-Lehrgang mit anschließender Online-Prüfung (40 Multiple-Choice Fragen) absolvieren. Wiegt die Drohne zwischen 900 g und 4 kg (Kategorie C2), ist zusätzlich eine Theorieprüfung vorgesehen (30 Multiple-Choice Fragen), die bei einer behördlich anerkannten Stelle absolviert werden muss.

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Die sogenannten »geographischen UAS-Gebiete« (z. B. Flughäfen, Naturschutzgebiete, Gefängnisse, Helikopter-Stützpunkte, Krankenhäuser usw.) werden sich großteils an den jetzigen Flugbeschränkungsgebieten orientieren.

Die sogenannten »geographischen UAS-Gebiete« (z. B. Flughäfen, Naturschutzgebiete, Gefängnisse, Helikopter-Stützpunkte, Krankenhäuser usw.) müssen bis spätestens Juli 2021 festgelegt werden, werden sich aber großteils an den jetzigen Flugbeschränkungsgebieten orientieren. Eine Karte für ganz Österreich mit den relevanten Flugverbotszonen finden Sie in der Drohnen-Info App.

Die Hersteller werden dazu verpflichtet, die Produkte mit einer CE-Zertifizierung (C0 – C4) zu versehen, dadurch erfährt der Kunde schon beim Kauf, unter welche Kategorie die Drohne fällt. Der Drohne ist ein Informationsblatt beizulegen; so wird der Käufer über die Pflichten beim Betrieb der Drohne informiert.

Prinzipiell müssen sich alle Betreiber von Drohnen über 250 g, ob mit Kamera oder ohne, registrieren lassen. Auch Kamera-Drohnen unter 250 g, die nicht als »Spielzeug« auf der Verpackung gekennzeichnet sind, müssen registriert werden. Somit fällt auch die klassische »Modellfliegerei« unter die neue Drohnenverordnung. Innerhalb von Vereinen oder Verbänden wird es allerdings gesonderte Bestimmungen geben, die den Betrieb erleichtern sollen.

Weitere Info-Angebote, grafische Übersicht

Die unten eingefügte Grafik, die einen fast vollständigen Überblick über die neuen EU-Regeln enthält, hat der Kopterpilot und -experte Michael Radeck erstellt. Er betreibt die Multikopter Schule XMS, wo man das korrekte Drohnenfliegen lernen und den theoretischen Kenntnisnachweis, wie auch die praktischen Befähigungsnachweise zum Führen von Drohnen erwerben kann.

Grafik
Eine  Tabelle, erstellt von Michael Radeck von der Multikopter Schule XMS, gibt es hier: Viel besser lesbar und größer als hier dargestellt, zum Download auf der Seite von XMS.

 

Autor
Nonkonform (mit Material von ADAC und ÖAMTC)

Bildrechte
ADAC, ÖAMTC, Max Steger, Nonkonform, Archiv

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