Nobeo: Wieder Shows mit Studiopublikum
Vor leeren Rängen fanden die TV-Shows in den Nobeo-Studios in den vergangenen Monaten statt. Nun ist wieder Publikum zugelassen.
Volle Studios, ungewohnt leere Ränge: Dieses Bild herrschte in den Nobeo-Studios bei den Produktionen der vergangenen Monate. Die Covid-19-Pandemie erzwang diese Bedingungen, es wurde ohne Studiopublikum produziert.
Nun sind unter Auflagen auch wieder TV-Shows mit Publikum möglich. Dabei gibt es bei 100 Besuchern eine Grenze: Für bis zu 100 Zuschauern muss — zumindest im Bereich der für die Nobeo-Studios geltenden Behörden — kein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept erstellt werden und es muss auch keine Genehmigung eingereicht werden. Darüber ist beides erforderlich.
Sendungen der vergangenen Monate
Trotz des Verzichts auf Publikum herrschte laut Nobeo vor den Kameras auch in den vergangenen Monaten durchaus Betrieb.
So produzierte die I&U TV Produktion ihre Erfolgsformate »Stern TV« und »Die ultimative Chart Show« in den Nobeo-Studios. Hinzu kamen die Premiere der Live-Shows von »Pocher – gefährlich ehrlich« sowie drei Live-Ausgaben von »Denn sie wissen nicht was passiert – Die Jauch, Gottschalk, Schöneberger-Show«. Endemol Shine Germany sorgte in Studio 7 für frischen Nachschub der Shows »Wer wird Millionär?« und vereinzelt auch »Die Millionenshow«.
Für all diese Formate galt es, die Arbeitsabläufe des benötigten technischen Personals an die jeweils neuesten Sicherheitsvorschriften anzupassen und so zu koordinieren, dass die Zuschauer vor dem Bildschirm die gewohnte Qualität sehen und hören konnten.
Das galt natürlich auch bei den beiden täglichen RTL-Formaten »Kitsch oder Kasse« aus dem Hause Banijay Productions Germany sowie bei der Talkshow »Marco Schreyl« von Filmpool Entertainment.
Publikum wieder zugelassen
Nun sind TV-Shows mit Publikum wieder möglich. Große TV-Shows sind das Tagesgeschäft von Nobeo.
Dennoch mussten schon jetzt in der publikumslosen Zeit die Verantwortlichen die routinierten Produktionsabläufe während der Pandemie überdenken — sei es im Studio, in den angrenzenden Räumlichkeiten, in der Regie oder der Postproduktion.
Umfassende Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen der Nobeo GmbH wurden in Kraft gesetzt, die sich auf die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen, tagesaktuellen Fassung stützt.
Nach den Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen durch die Landesregierung NRW ist Publikum bei TV-Shows unter Auflagen mittlerweile wieder zugelassen. Nun, wo es wieder Publikum geben kann, wurden die Maßnahmen ausgeweitet.
Da sich das Publikum grundsätzlich im Geltungsbereich des Produzenten befindet, ist der Produzent für die Durchführung der entsprechend nötigen Maßnahmen für die Sicherheit der Zuschauer verantwortlich. Selbstverständlich ist es Nobeo aber ein Anliegen, den Produzenten bei der Umsetzung der Schutzmaßnahmen bestmöglich zu unterstützen, erklärt das Unternehmen. »Auch uns liegt der Schutz des Publikums und ein sicherer Studio-Betrieb am Herzen«, erklärt der Studiobetreiber.
Nobeo hat hierfür ein Informationsblatt hergestellt: hier.
Die Unterstützung durch das Studio beinhaltet nicht nur die praktischen Aspekte vor Ort, sondern vor allem auch das Know-how bezüglich eines detaillierten Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes, das jederzeit auf Anfrage von Behörden nachgewiesen werden muss. Bei mehr als 100 Zuschauern ist ein solches Hygiene- und Infektionsschutzkonzept im Übrigen zwingend bei der für die Nobeo-Studios zuständige unteren Gesundheitsbehörde Rhein-Erft zur Genehmigung einzureichen.
Einen wesentlichen Beitrag für ein sicheres Gefühl schenkt laut Nobeo die großzügige Infrastruktur auf dem Gelände, das zudem auch eine fortschrittliche Klimatechnik aufweist.
Alle Nobeo-Studios und -Foyers sind mit Klimaanlagen ausgestattet. Diese gewährleisten neben Heizung und Kühlung auch eine dauerhafte Zu- und Abluft sowie eine Filtrierung der Luft, erklärt Nobeo. Im Rahmen der turnusmäßigen Prüfung der Anlagen wurde im Mai 2020 eine deutlich höhere Kapazität der Anlagen als gesetzlich gefordert bescheinigt. Ein dauerhafter Luftaustausch der Räumlichkeiten ist somit gewährleistet.