Branche: 12.12.2015

Drahtlostechnik umrüsten: Frequenzzuteilung ändert sich zum Jahresende 2015

Zum Jahresende ändern sich die Bestimmungen für die Nutzung drahtloser Mikrofone. Die bislang zulassungs- und kostenfrei nutzbaren Frequenzbereiche können dann von den meisten Anwendern nicht mehr anmeldefrei genutzt werden. Wer es dennoch versucht, riskiert Bußgelder und muss mit Störungen rechnen.

Zum 31. Dezember 2015 endet die Verfügung 91/2005 in der die »Allgemeinzuteilung von Frequenzen für drahtlose Mikrofone für professionelle Nutzungen in den Frequenzbereichen 790 bis 814 und 838 bis 862 MHz« geregelt ist. Bislang konnten diese Frequenzbereiche zulassungs- und kostenfrei genutzt werden, ab  Beginn des Jahres 2016 ist das für die meisten Anwender nicht mehr anmeldefrei möglich. Wer weiterhin versucht, Funkstrecken in den genannten Bereichen zu betreiben, kann von der Bundesnetzagentur mit Bußgeldern belegt werden, außerdem sind massive Störungen zu befürchten, weil diese Frequenzbereiche künftig von Mobilfunkanbietern genutzt werden: Es sind Interferenzen durch Up- und Downlinks (LTE, mobiler Internetzugang) zu erwarten, wie es bereits jetzt in vielen Regionen, bedingt durch LTE-Sendemasten, der Fall ist.

Sennheiser bietet — wie andere Hersteller auch — die Umrüstung bestehender Funkanlagen an.

Die neue Frequenzsituation im Überblick

Die bislang zulassungs- und kostenfreien Frequenzbereiche zwischen 790 und 814 Megahertz (MHz) sowie zwischen 838 und 862 MHz entfallen ab dem 1. Januar 2016. Für professionelle Anwender (»gewerblich und fachmännisch ausgeübter Einsatz«) sind unter bestimmten Voraussetzungen voraussichtlich noch bis Ende 2017 so genannte »optionale Zusatzkapazitäten« verfügbar, die in den Bereichen von 758 bis 788 MHz (OZK 1) und 791 bis 821 MHz (OZK 2) angesiedelt sind – es darf im konkreten Anwendungsfall jedoch kein LTE-Betrieb auf diesen Frequenzen stattfinden. Besitzer von Funkstrecken, die bislang den Frequenzbereich 790 bis 814 MHz bzw. 838 bis 862 MHz verwendet haben, können bei Erfüllung festgelegter Kriterien eine Entschädigung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, Referat 416) beantragen.

Schauspielhäuser, Sportstadien, Messen, professionelle Tourproduktionen und andere Anwender, die mit drahtlosen Produktionseinrichtungen bislang die genannten Frequenzbereiche nutzen, können in sichere Bereiche ausweichen — beispielsweise in die Areale zwischen 470 und 608 sowie zwischen 614 und 703 MHz. Eine weitere Option ist die »neue Mittenlücke 700«, die sich von 733 bis 758 MHz erstreckt und nach Anmeldung beansprucht werden kann. Nutzbar, allerdings mit ein wenig Vorsicht zu genießen, sind auch die sogenannten »optionalen Zusatzkapazitäten«, die für professionelle Anwender voraussichtlich noch bis Ende 2017 verfügbar sind — es geht um die Regionen zwischen 758 und 788 MHz (OZK 1) sowie 791 bis 821 MHz (OZK 2). Wichtig: Während des Einsatzes darf im betreffenden Gebiet kein LTE-Betrieb stattfinden.

Sennheiser bietet Umrüstung an

Ansprechpartner für betroffene Anwender von Sennheiser-Produkten ist der Professional Service des Unternehmens: Am Standort Barleben stehen qualifizierte Servicetechniker Kunden kompetent mit Rat und Tat zur Seite. Bei der Fragestellung, ob eine Umfrequentierung  noch sinnvoll oder eine Neuanschaffung zukunftsorientierter Drahtlossysteme angeraten ist, konnten vielen Nutzern in der Vergangenheit hilfreiche Hinweise gegeben werden, einschließlich der fachgerechten Überprüfung der vorhandenen Anlagen, so der Hersteller.

Sogar für betagteres Equipment aus der jahrzehntelangen Sennheiser-Historie werden vom Hersteller Ersatzteile vorgehalten, projektbezogene Sonderanfertigungen sind ebenfalls möglich.

Das Staatstheater Nürnberg etwa hat seine Drahtlostechnik während des laufenden Spielbetriebs sukzessive gegen Störungen durch LTE gewappnet: »Wir mussten mit unserem Equipment gemäß der angesetzten Aufführungen ein wenig jonglieren — den Zeitplan dafür haben wir mit den Mitarbeitern des Sennheiser Servicecenters in Barleben perfekt getaktet. Das gesamte Vorhaben hat vollkommen reibungslos funktioniert!“, erinnert sich Boris Brinkmann, der in Nürnberg als Leiter der Abteilung Ton- und Videotechnik für alle Häuser sowie für sämtliche Sparten verantwortlich ist.

Ein weiterer Sennheiser-Kunde, der die Umrüstung durch Sennheiser genutzt hat, ist TVN Mobile Production aus Hannover. Der TV-Dienstleister hat die firmeneigenen Sender und Empfänger in drei Chargen nach Barleben geschickt: »Montags hin, freitags zurück«, fasst Stephan Thyssen, Leiter der TVN-Audioabteilung, prägnant zusammen. »Alles hat reibungslos funktioniert.«

Neue Entschädigungsregelung: Billigkeitsrichtlinie (RL-UmstKoPMSE700)

Eigentümer von Funkanlagen mit einer Frequenzzuteilung, die vor dem 31. Dezember 2015 ausgestellt wurde, haben die Chance auf eine Entschädigung. Betroffen sind in der Regel Funkanlagen im Frequenzbereich 694 bis 790 MHz, sofern die Anschaffung zwischen dem 1. Januar 2012 und 31. März 2015 stattfand und die ursprüngliche Nutzbarkeit nicht mehr möglich ist. Bei der Entschädigung werden entweder der wirtschaftliche Restwert oder die Umbaukosten auf neue Frequenzen erstattet.

Detaillierte Informationen können der Website des Bundesanzeigers entnommen werden: http://www.bav.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Ausgleichszahlungen/Richtlinie_PMSE.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Gesamtsituation

Einen guten Überblick über die aktuelle Frequenzsituation bieten diese Sennheiser-Webseite und die Website http://www.sos-save-our-spectrum.org

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