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Odeon soll mit Leonine Licensing verschmelzen

Leonine hat jetzt 90,82 % der Odeon-Aktien und will nun eine Verschmelzung umsetzen.
Odeon Film AG

Odeon gehört schon zu Leonine.

Die Odeon Film AG gehört mehrheitlich schon länger zu Leonine, nun soll eine Verschmelzung umgesetzt werden.

Mischa Hofmann, CEO, Odeon Film.

Mischa Hofmann, CEO, Odeon Film.

Die Leonine Licensing AG erwirbt den Aktienanteil von Mischa Hofmann an der Odeon Film AG in Höhe von 5,59 % und hält nach Vollzug dieser Transaktion dann rund 90,82 % der Aktien an der Odeon Film AG. Damit ist die erforderliche Beteiligungsschwelle in Höhe von 90 % der Aktien für einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out erreicht, und diesen strebt Leonine jetzt auch an.

Leonine will den »Aufwand für die Börsennotierung der Odeon Film AG« eliminieren.

Infolge der avisierten Verschmelzung sollen insbesondere die Odeon Fiction GmbH sowie die Odeon Entertainment GmbH zu hundertprozentigen unmittelbaren Töchtern der Leonine Licensing AG und damit vollständig Teil des Produktionsbereichs der Leonine Studios werden.

Zum Hintergrund sagt das Unternehmen: »Mit Blick auf das anhaltend herausfordernde Geschäftsumfeld und die damit verbundenen Risiken soll durch die Verschmelzung der Aufwand für die Börsennotierung der Odeon Film AG eliminiert werden.« Außerdem solle »die operative Steuerung der Odeon-Gesellschaften vereinfacht« werden. Außerdem erläutert Leonine: »Gleichzeitig profitieren die Odeon-Gesellschaften dann auch von den vorteilhaften Finanzierungskonditionen, welche im Herbst 2020 von der Leonine Holding mit den Konsortialbanken verhandelt wurden.«

Einige der Marken, die 2019 schon unter dem Dach der Leonine verbunden wurden.

Der Vorstand der Leonine Licensing AG hat dem Vorstand der Odeon Film AG heute seine Absicht mitgeteilt, die Odeon Film AG als übertragenden Rechtsträger auf die Leonine Licensing AG als übernehmenden Rechtsträger zu verschmelzen. Ferner hat der Vorstand der Leonine Licensing AG vorgeschlagen, mit dem Vorstand von Odeon Film AG Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag aufzunehmen. In diesem Zusammenhang hat der Vorstand der Leonine Licensing AG heute des Weiteren dem Vorstand der Odeon Film AG angekündigt, in den kommenden Wochen ein förmliches Verlangen gemäß § 62 Abs. 1 und 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG zu übermitteln, um sodann das Verfahren zur Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs einzuleiten.

Die Leonine Licensing AG wird den Minderheitsaktionären der Odeon Film AG im Zuge des angestrebten Squeeze-Outs eine angemessene Barabfindung für ihre Aktien gewähren. Die Höhe dieser Barabfindung steht derzeit noch nicht fest.

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