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ZDF begrüßt Beitrags-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Die Karlsruher Richter haben entschieden, dass der Rundfunkbeitrag in seiner derzeitigen Form verfassungsgemäß ist. Das ZDF begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Das ZDF begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag. ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut: »Das Urteil der Karlsruher Richter bestätigt im Kern, dass der Rundfunkbeitrag ein angemessenes und verfassungskonformes Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist. Auch wenn es in einem Detail bei der Beitragsbemessung für Zweitwohnungen noch eine Anpassung geben muss — es ist gut, dass über die Zulässigkeit des Beitrags jetzt höchstrichterliche Rechtsklarheit besteht.«

ZDF, Intendant, Dr. Thomas Bellut, Porträt

ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut

Das Verfassungsgericht hat klargestellt, dass der Rundfunkbeitrag keine Steuer darstellt und eine Anknüpfung der Beitragspflicht an die Wohnung verfassungsgemäß ist. Zudem hat es die Beitragspflicht für den nichtprivaten Bereich und für betriebliche Kraftfahrzeuge bestätigt. Die Richter haben allerdings die aktuelle Regelung über die Belastung von Zweitwohnungsinhabern bemängelt und damit der Verfassungsbeschwerde einer Privatperson stattgegeben. Die Richter geben den Ländern bis Juni 2020 Zeit für eine gesetzliche Korrektur.

Das Bundesverfassungsgericht hat auf die besondere Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Gesellschaft und die Demokratie hingewiesen. Er habe die Aufgabe, als Gegengewicht zu den privaten Rundfunkanbietern zu einer inhaltlichen Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht zu gewährleisten sei. Vor dem Hintergrund der Digitalisierung der Medien und insbesondere der Netz- und Plattformökonomie des Internets, so die Richter, wachse die Bedeutung der Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, authentische, sorgfältig recherchierte Informationen anzubieten.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung auch die aktuelle Beitragshöhe im Verhältnis zum Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als angemessen bewertet.

Bildrechte: ZDF/Benno Kraehahn

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