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Bundeskartellamt: 7 Mio € Bußgeld gegen Bose verhängt

Der Audio-Hersteller Bose wurde wegen vertikaler Preisbindung mit einem Bußgeld belegt.
Bundeskartellamt, Logo

Das Bundeskartellamt verhängte eine Geldbuße an Bose.

Das Bundeskartellamt hat gegen die Bose GmbH mit Sitz in Friedrichsdorf eine Geldbuße in Höhe von insgesamt knapp 7 Millionen Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt.

Der Audio-Hersteller Bose wurde wegen vertikaler Preisbindung mit einem Bußgeld belegt.

Eingeleitet wurde das Verfahren gegen Bose im Zusammenhang mit einem Amtshilfeersuchen der österreichischen Wettbewerbsbehörde und einer Durchsuchungsaktion im März 2018.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, © BKartA

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: »Wir werfen der Bose GmbH vor, über Jahre hinweg die freie Preisbildung bei dem Vertrieb ihrer Audioprodukte durch beteiligte Vertragshändler eingeschränkt zu haben. Das Unternehmen hat darauf hingewirkt, dass etwa Kopfhörer oder Lautsprecher nicht erheblich unterhalb der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) angeboten werden. Das geht zu Lasten des Preiswettbewerbs und grundsätzlich zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Fall steht in einer Reihe mit Bußgeldern, die wir in jüngster Vergangenheit gegen Hersteller von Musikinstrumenten und Schulranzen verhängt haben. Die Botschaft ist klar: Vertikale Preisbindung wird nicht toleriert und konsequent verfolgt.«

Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamts haben Mitarbeiter von Bose neben den üblichen Verhandlungen über Einkaufspreise mit den betroffenen Vertragshändlern auch Abstimmungsmaßnahmen über Verkaufspreise getroffen. Diese Abstimmungen bezogen sich grundsätzlich auf eine Anhebung der Verkaufspreise, teilweise wurden diese auch konkret vereinbart. Hierdurch sollte verhindert werden, dass die Verkaufspreise der Vertragshändler – aus Sicht von Bose – zu sehr von den unverbindlichen Preisempfehlungen abwichen. Dies wurde von Bose-Mitarbeitern kontrolliert. Bei Abweichungen kam es laut Bundeskartellamt wiederholt zu Interventionen von Bose, und die angesprochenen Händler stellten das beanstandete Verhalten teilweise ab. Die betroffenen Händler unterstützten dies dadurch, dass sie sich bei Bose über (zu) niedrige Verkaufspreise anderer Vertragshändler beschwerten.

Bose, Logo

Bose hat mit dem Bundeskartellamt umfassend kooperiert.

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass Bose mit dem Bundeskartellamt umfassend kooperiert hat und das Verfahren im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) abgeschlossen werden konnte. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig. Gegen die beteiligten Händler und gegen die für Bose handelnden Personen sind keine Bußgeldbescheide ergangen.

Früheres Verfahren gegen Musikinstrumente

Im August hatte das Bundeskartellamt Geldbußen gegen drei Hersteller und zwei Händler von Musikinstrumenten sowie gegen verantwortlich handelnde Mitarbeiter in Höhe von insgesamt rund 21 Millionen Euro verhängt. Den Herstellern und Händlern wurde, wie im nun entschiedenen Fall von Bose, vertikale Preisbindung vorgeworfen, den Händlern untereinander daneben horizontale Preisabsprachen in mehreren Fällen.

Bei den Herstellern beziehungsweise deren Vertriebsgesellschaften handelte es sich um die Yamaha Music Europe GmbH, die Roland Germany GmbH und die Fender Musical Instruments GmbH. Die betroffenen Händler sind die Thomann GmbH und die Music Store Professional GmbH.

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