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Das Werk AG stellt Insolvenzantrag

Betroffen ist vom Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Dachfirma, also die Das Werk AG. Nicht direkt betroffen sind derzeit dagegen die einzelnen unter dem Dach der Holding operierenden Postproduktions-Häuser.

Betroffen ist vom Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Dachfirma, also die Das Werk AG.

In der offiziellen Pressemitteilung heißt es: »Die Das Werk Postproduktionsunternehmen führen Ihre Geschäfte unverändert weiter. Auch Magic Video, die Auslandsgesellschaften in den Bereichen Postproduktion (CFX, Das Werk Zürich, EnEfecto, Glassworks) sowie die Filmproduktionen (FFP Media, Promark Entertainment, Road Movies) und Animationsfirmen (Trixter) sind insoweit in der Antragsstellung nicht eingeschlossen und somit nicht direkt betroffen.«

Die Das Werk AG bemüht sich derzeit weiterhin darum, verschiedene Beteiligungen zu verkaufen, die zu Zeiten des Börsenbooms erworben wurden. Einige davon wurden aus der Sicht verschiedener Branchen-Insider damals zu teuer und mit zu optimistischer Bewertung des Zukunftspotenzials eingekauft und nun hat sich herausgestellt, dass sie nicht rentabel im Firmenverbund betrieben werden können.

Bereits im August gab das Unternehmen zudem bekannt, dass die
Postproduktionsunternehmen in einer neuen Gesellschaft zusammengeführt werden sollen. Nach Das-Werk-Angaben soll die »Art der Gesellschaft und der Umfang des zukünftigen Geschäfts« zwischen dem nun eingesetzten Insolvenzverwalter der AG, den Banken und dem Management definiert werden.

(Nachträgliche Ergänzung der Redaktion: Einige Wochen nach der ersten Veröffentlichung dieser Meldung folgten verschiedene Töchter der Das Werk AG der Dachfirma in die Insolvenz (Bericht) und es schlossen sich etliche weitere dadurch induzierte Insolvenzen an, die letztlich eine Umwälzung eines erheblichen Teils der Branche nach sich zogen.)

Autor: red

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