Unternehmen: 27.12.2010

Panasonic will Stereo-3D-Filmproduktion fördern

Panasonic kauft Filmemachern für 4.000 Euro ihren ersten Stereo-3D-Kurzfilm ab — vorausgesetzt, er wurde mit Panasonics Stereo-3D-Camcorder AG-3DA1 produziert und erfüllt noch einige weitere Anforderungen.

Teilnehmen können professionelle Anwender, die ihren Firmensitz in der EU haben, Consumer sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Außerdem muss der für die Filmproduktion eingesetzte Panasonic-Camcorder zwischen dem 1. Dezember 2010 und dem 31. März 2011 gekauft worden sein.

Alle Filmemacher, die ihre Stereo-3D-Kamera in diesem Zeitraum erwerben, können einen mit ihrer AG-3DA1 gedrehten Kurzfilm an Panasonic einsenden. Alle Filme, »die besondere Innovation und künstlerisches Flair zeigen«, sowie den weiteren Kriterien der von Panasonic gestarteten Filmförderungs-Initiative entsprechen (siehe weiter unten), haben die Chance, von Panasonic angekauft zu werden.

Carmen Mendoza, Broadcast Marketing General Managerin bei Panasonic, glaubt, dass mit dieser Initiative die Weiterentwicklung der Industrie ins Stereo-3D-Zeitalter weiter vorangebracht werden könne. Das Filmförderungsprogramm läuft seit dem 1. Dezember 2010 und endet am 31. März 2011. Die Webpage zur Registrierung wird bis zum 15. April 2011 zur Verfügung stehen.

Die detaillierten Teilnahmebedingungen stellt Panasonic auf seiner Homepage zur Verfügung, die wichtigsten Kriterien sind (ohne Gewähr):

  • Es kann von professionellen Anwendern eine Produktion pro Camcorder-Seriennummer eines im eigenen Besitz befindlichen AG-3DA1 eingereicht werden.
  • Das Kaufdatum dieses Camcorders muss zwischen dem 1. Dezember 2010 und dem 31. März 2011 liegen.
  • Die Produktion muss auf einer 3D-Blu-ray Disc oder im Side-by-Side-Modus auf einer Standard-Blu-ray Disc eingereicht werden.
  • Die Laufzeit der Produktion muss zwischen 3 und 4 Minuten liegen.
  • Es darf keine Werbung enthalten sein.
  • Es muss sich um gesetzeskonforme Produktionen handeln. Panasonic schließt gewalttätige, kriminelle, rassistische, verleumderische, diffamierende, pornografische oder moralisch verwerfliche Inhalte von der Teilnahme aus.
  • Es dürfen keine Rechte Dritter verletzt werden.

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