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T-Systems und Fairplay vereinbaren WM-Produktionsservices

T-Systems und Fairplay Productions haben einen Kooperationsvertrag für die Produktion von TV-Beiträgen während der Fußball-WM abgeschlossen. Fairplay unterstützt demnach die Telekom-Tochter bei Übertragungen außerhalb der Stadien.

Fairplay bietet im Rahmen der Vereinbarung Dienstleistungen in Bezug auf Aufnahme, Schnitt und Ausspielung an, auch in HD. Dafür stellt Fairplay Ü-Wagen und SNG-Fahrzeuge bereit. Die Bestellung der TV-Produktions- und Übertragungsleistungen erfolgt dabei über T-Systems.

Michael Pfad, Geschäftsführer von Fairplay, erläutert: »In Sachen Sport-Events bieten wir beste Referenzen aus der Bundesliga. Mit dem Know-how unseres Personals und modernstem Equipment sind wir auch den hohen Anforderungen bei dieser weltweit beachteten Veranstaltung für Produktion und Übertragung bestens gerüstet.«

Timo von Lepel, Mitglied der Geschäftsleitung des Bereichs Media&Broadcast von T-Systems ergänzt: »Mit dieser Partnerschaft schaffen wir für unsere Kunden ein Leistungsspektrum, welches alle Leistungen für die Produktion, das Überspielen und Aussenden der Signale umfasst. Damit sind wir der einzige Marktteilnehmer, der zur WM alles aus einer Hand anbieten kann, flexibel und mit gewohnt hoher Qualität.«

Die Vereinbarung betrifft die mobile Berichterstattung von »Non Venue Locations«, also von Standorten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Fußballspielen stehen. Das sind etwa Berichte von Unterkünften und Trainingsorten der Mannschaften, Interviews mit Spielern oder Funktionären außerhalb der Stadien sowie Pressekonferenzen der Mannschaften. Aber auch aktuelle Beiträge über die Kultur, die Bevölkerung und die Geschichte Deutschlands gehören dazu.

FairPlay ist seit 2004 für die Produktion der Bewegtbilder aller 612 Spiele der Bundesliga und 2. Liga verantwortlich. Im Auftrag der Deutschen Fußball Liga (DFL) produziert FairPlay das Basissignal und hat mit den Sendern Premiere, ARD, DSF und ZDF Vereinbarungen über sämtliche weitere produktionsspezifischen Leistungen getroffen (unilaterale Leistungen).

Autor: red

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