Branche: 07.02.2006

CineMedia gegen HR Werbung: Berufung abgewiesen

Das OLG Frankfurt am Main hat die Berufung der CineMedia Film AG im Klageverfahren gegen die HR Werbung GmbH zurückgewiesen. CineMedia wollte die Rückabwicklung des Kaufvertrages zur Übernahme der ehemaligen TaunusFilm-Produktions GmbH wegen arglistiger Täuschung erreichen.

In dem Verfahren zwischen der Bavaria-Tochter CineMedia und der Werbetochter des Hessischen Rundfunks wollte die CineMedia erwirken, dass der Kaufvertrag rückgängig gemacht wird, auf dessen Basis CineMedia die TaunusFilm übernommen hatte. Nach der Übernahme hatten Sonderprüfer nämlich festgestellt, dass es in den Jahren vor 1999 bei TaunusFilm zu Bilanzfälschungen und etlichen anderen Ungereimtheiten gekommen war.

Aktuell sah es das Gericht als nicht erwiesen an, dass die HR Werbung zum Zeitpunkt der Veräußerung der Anteile an die CineMedia Kenntnis über die Bilanzfälschungen bei der TaunusFilm-Produktions GmbH hatte.

Außerdem hatte CineMedia eine arglistige Täuschung darin gesehen, dass das Unternehmen beim Erwerb der Anteile nicht darüber informiert worden war, dass die TaunusFilm-Produktion die Gesamtfinanzierung der Unternehmungen eines Dritten ohne konkrete Gegenleistung übernommen hatte. Das Gericht folgte auch in diesem Punkt nicht der Sicht von CineMedia und lehnte daher eine Berufung ab.

Es werden zwar insgesamt nicht die beschriebenen Sachverhalte bestritten, aber aus Sicht des Gerichts wusste man bei der HR Werbung nichts davon und hat sich also beim Verkauf der Anteile nicht schuldig gemacht.