Branche: 27.11.2025

BR und BVK schließen GVR zu TV-Movies ab

ARD-Sender, Degeto, Produktionsallianz und weitere Berufsverbände können beitreten und die ausgehandelten »Gemeinsamen Vergütungsregeln« unterstützen.

Der BVK …

Über ein gesetzliches Schlichtungsverfahren ist es gelungen, GVR (Gemeinsame Vergütungsregeln) zwischen dem BR (Bayerischer Rundfunk) und dem BVK (Berufsverband Kinematografie) abzuschließen. Da dem von der Schlichtungsstelle beschlossenen Schlichtungsvorschlag keine Partei widersprochen hat, sind diese GVR am 18.11.2025 in Kraft getreten. Auf der Basis eines Modells, das zuvor mehrere andere Berufsverbände mit der ARD vereinbart hatten, wurden – mit einigen Verbesserungen – nun auch für bildgestaltende Kameraleute Folgevergütungen geregelt.

… und der BR haben sich geeinigt.

Die GVR für 90-Minüter hat eine Rückwirkung bis zum Jahr 2008 und läuft zunächst bis Ende 2027. Hinsichtlich des vom BVK als problematisch angesprochenen Niveaus der Vergütungen (etwa auch im Bereich der Mediathekennutzung) wurde vereinbart, dass senderseitig noch 2025 Gespräche mit dem BVK und weiteren Verbänden aufgenommen werden sollen. Bis auf Weiteres ist nun aber eine Lösung für den 90-Minüter gefunden, die für besonders erfolgreich ausgewertete BR-Produktionen Folgevergütungen für Kameraleute generiert.

©Jan Betke
Michael Neubauer, Verhandlungsführer und Beisitzer des BVK.

Bezüglich serieller und dokumentarischer Formate steht eine Vereinbarung noch aus. Insoweit ist die Schlichtung auch noch nicht beendet – wenngleich beide Parteien hoffen, sich ohne die Schlichtungsstelle verständigen zu können. Michael Neubauer, Verhandlungsführer und Beisitzer des BVK, stellt zur nun gefundenen Einigung für TV-Movies fest: »Es war ein langer und schwieriger Weg, um nun die erste GVR für die Bildgestalter mit einem öffentlich-rechtlichen Sender abschließen zu können. Wir sind gesetzlich gehalten, für unsere Kolleginnen und Kollegen Folgevergütungen auszuhandeln. Dass dies mit dem BR möglich war, ist auch der Vorsitzenden der Schlichtungsstelle, einer Richterin am Bundesgerichtshof, zu verdanken. Wir hoffen auf ein baldiges Ergebnis für serielle und dokumentarische Produktionen – und auf den Beitritt der ARD-Anstalten, der Degeto, der Produktionsallianz und weiterer Filmurheberverbände.«