Die Magic Media Company (MMC) in Köln hat gegen den Immobilienfonds Köln-Ossendorf-Hürth I eine einstweilige Verfügung erwirkt: Das Gericht verpflichtet den Immobilienfonds, dafür zu sorgen, dass auf dem ehemaligen Hürther Studiogelände der MMC kein Studiobetrieb für Film- oder Fernsehproduktionen erfolgt — so wie es vertraglich zwischen MMC und dem Immobilienfonds festgelegt ist.