Der europäische Gerichtshof hat entschieden, dass zum Empfang von Übertragungen im Bezahlfernsehen ausländische Decoderkarten nicht verboten werden dürfen. Die Exklusivvermarktung von Fußballrechten verstößt somit gegen EU-Recht. Das Urteil rüttelt am Geschäftsmodell von Bezahlsendern wie etwa Sky.