Artificial Intelligence: 27.10.2023

ZDF verabschiedet erstmals KI-Grundsätze

Das ZDF hat Grundsätze für den redaktionellen Umgang mit generativer KI verabschiedet.

ZDF, Gebäude Lerchenberg, © ZDF Burkhard
Das ZDF hat »die Leitplanken für den Einsatz der Technologie« KI festgelegt.

In insgesamt neun Punkten wird das Thema Künstliche Intelligenz eingeordnet. Die wichtigste Botschaft: Generative KI-Tools können die Arbeit der Redaktionen unterstützen, aber nicht ersetzen.

© ZDF_ Markus Hintzen
ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten.

ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten: »Verlässliche und geprüfte Informationen sind durch die große Dynamik im Bereich generativer KI wichtiger denn je. Um die Chancen von KI im Arbeitsalltag nutzen zu können, müssen wir uns der Risiken bewusst sein. Deshalb braucht es die Leitplanken für den Einsatz der Technologie, die wir jetzt für das ZDF verabschiedet haben.«

So werden im ZDF mit Unterstützung von generativer KI erstellte Inhalte – wo journalistisch geboten – für die Nutzerinnen und Nutzer kenntlich gemacht. Auch der Datenschutz spielt eine wichtige Rolle: Generative KI-Tools dürfen nicht mit sensiblen Daten (beispielsweise personenbezogenen Daten, Daten von Dritten, Unternehmensgeheimnisse) angereichert werden. Ausnahmen von dieser Regel sind nur nach vorheriger Prüfung der Redaktion möglich.

Das ZDF hat Grundsätze für den redaktionellen Umgang mit generativer KI verabschiedet.
ZDF KI-Grundsätze
  • Das ZDF sieht im Einsatz von generativer KI Chancen, aber auch Risiken. Es geht deshalb offen und zugleich kritisch mit dem Thema um.
  • Generative-KI-Tools sollen die Arbeit der Redaktionen unterstützen, aber nicht ersetzen.
  • Die Redaktionen verantworten den Einsatz von generativer KI zur Unterstützung programmlicher, planerischer und kommunikativer Prozesse im ZDF. Der Einsatz unterliegt insbesondere den Qualitäts- und Programmrichtlinien.
  • Generative-KI-Tools können im redaktionellen und journalistischen Kontext eingesetzt werden. Es gilt das Zwei-Quellen-Prinzip, wobei generative KI selbst nicht als Quelle zählt.
  • Inhalte (Text, Bild, A/V), die mit Unterstützung generativer KI erstellt werden, unterliegen den Grundsätzen der journalistischen Sorgfaltspflicht. Inhalt, Herkunft und Wahrheitsgehalt sind zu prüfen.
  • Es gilt das Zwei-Quellen-Prinzip, wobei generative KI selbst nicht als Quelle zählt.

    Mit Unterstützung generativer KI erstellte Inhalte werden durch Redakteurinnen und Redakteure geprüft, abgenommen und publiziert. Eine Ausnahme stellt die Live-UT bei Live-Übertragungen wie z.B. Sportereignissen dar.

  • Generative-KI-Tools dürfen nicht mit sensiblen Daten (bspw. personenbezogenen Daten, Daten von Dritten, Unternehmensgeheimnisse) angereichert werden. Ausnahmen sind nach vorheriger Prüfung der Redaktion unter Beteiligung der jeweils zuständigen Fachbereiche möglich.
  • Mit Unterstützung von generativer KI erstellte Inhalte werden, wo journalistisch geboten, für die Nutzerinnen und Nutzer kenntlich gemacht.
  • Das ZDF geht mit eigenen Entwicklungen im Bereich generativer KI transparent um.