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Sennheiser zum Wegfall von Funkfrequenzen
Durch die Digitalisierung des Rundfunks wurden Frequenzbänder frei, die zuvor für die terrestrische Übertragung von Fernsehen notwendig waren (->digitale Dividende). Frei werdende Frequenzen wurden von der Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr versteigert – etwa im 800-MHz-Bereich (vormals UHF, 790—862 MHz).
Viele Funkmikrofone nutzten diesen Bereich bislang für die Übertragung der Audiosignale per Funk. Sobald die versteigerten Bandbreiten anders genutzt werden, etwa fürs LTE-Mobilfunknetz, ist mit Störungen zu rechnen. Eine störungsfreie Nutzung der Funkmikrofone ist daher künftig nur in anderen Frequenzbereichen möglich. Ohne zusätzliche Kosten ist dies in der kostenfreien Duplexmittenlücke möglich (823 – 832 MHz). Alternativ kann man den kostenpflichtigen Bereich von 710 bis 790 MHz nutzen.
Autor: red
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