Drohne, Test, Top-Story: 25.01.2023

Praxistest Einsteiger-Kameradrohne DJI Mini 3

Die DJI-Kameradrohne Mini 3 ist das neue Einsteigermodell dieses Herstellers.





Kameradrohne, Mini 3, DJI
Neue Einsteiger-Kameradrohne von DJI: Mini 3.

Die neue kleine und relativ günstige Kameradrohne Mini 3 von DJI fliegt in der am wenigsten stark reglementierten Kameradrohnenklasse: Die darf prinzipiell jeder steuern und betreiben, weil sie weniger als 250 g wiegt. Man muss aber dennoch zwingend ein paar Regeln beachten, mehr dazu im Abschnitt »Regeln«.

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Die Mini 3 ist wirklich handlich und nur 249 g schwer.

Die Kameradrohne Mini 3 gibt es ab 579 Euro. Das sind 250 Euro weniger als für die günstigste Variante bei der Version Mini 3 Pro (Praxistest). Worauf muss man bei der billigeren Variante verzichten? Kann man sich die 250 Euro Mehrpreis der Pro-Version einfach sparen?

Kameradrohne, Mini 3, DJI, © Sas Kaykha
Die Mini 3 darf praktisch jeder fliegen. Hier beim Test an einem windigen Tag in Hamburg.
Regeln

Natürlich gelten trotz der quasi unreglementierten Drohnenklasse der Mini 3 ein paar ganz allgemein geltende Regeln (Online-Registrierung und Anbringen der Registrierungsnummer, sowie ein paar allgemein gültige Sicherheitsrichtlinien und Sperrzonen).

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Natürlich gelten beim Fliegen Regeln, und man sollte immer mal wieder checken, was mit der eigenen Drohne erlaubt ist, denn es gibt Übergangsfristen, die irgendwann auch mal auslaufen.

Etwas genauer betrachtet, gilt für die Mini 3 in der EU (in Stichpunkten): Es herrscht Versicherungspflicht. Der Pilot muss die Anleitung lesen. Man darf nur in Sichtweite fliegen. Die maximale Flughöhe beträgt 120 m. Der Drohnenbesitzer muss sich registrieren, das geht online unter dieser Adresse. Auf der Drohne muss die eID des Drohnenbesitzers befestigt werden. Man muss alle Flugverbotszonen beachten. Man muss aber laut Aussagen mehrerer Experten aus diesem Bereich keinen Drohnenführerschein erwerben (weder den EU-Kompetenznachweis, noch das EU-Fernpiloten-Zeugnis).

Ausführlichere Infos und ein Video hierzu finden Sie hier, wobei film-tv-video.de keinerlei Haftung für die Richtigkeit der dortigen Infos übernimmt.

Generell sollten auch erfahrenere Drohnenpiloten berücksichtigen, dass für ihre bestehenden Drohnen ja bis 2024 noch Übergangsfristen gelten, danach profitieren aber nur noch C0/C1-zertifizierte Drohnen (wie etwa die Mavic 3 mit C1) von Folgendem, was mit der Mini 3 gilt: Mit dieser Drohne konnte ich — grob gesagt — mitten in der Stadt legal von fast jeder Grünfläche aus starten. Mit älteren Drohnen gilt das ab 2024 nicht mehr.

Und natürlich gelten eben auch für die neue Mini 3 die allgemeinen Drohnenregeln: Man darf nicht über Menschenmengen fliegen, nicht über fremde Wohngrundstücke und natürlich nicht über verbotene Flächen/Sperrzonen. Diese Flächen/Sperrzonen kann man sich in diversen Apps (unsere Empfehlung: Droniq) vor dem Flug ansehen. Der vorgeschriebene Abstand zu Fernstraßen und Bahnanlagen ist mit einer leichten Drohne wie der Mini 3 — ganz legal — etwas geringer, abhängig von der Flughöhe.

Kameradrohne, Mini 3, DJI
Mit der Mini 3 in der leichtesten Gewichtsgruppe sind Perspektiven und Manöver erlaubt, die mit größeren Drohnen aufwändiger sind.

So war es im Test möglich, gesetzestreu ganz neue Perspektiven zu filmen, die mit einer größeren und schwereren Drohne wesentlich komplizierter gewesen wären.

Im folgenden Praxistest der Mini 3 ist beschrieben und im eingebetteten Video zu sehen, was die Mini 3 kann. Es geht im Test aber auch wesentlich darum, die Unterschiede zur teureren Mini 3 Pro herauszuarbeiten, von der wir im damaligen Test positiv überrascht waren.


Bei windigem Wetter im Praxistest produziertes Material.

Seite 1: Einleitung, Regeln, Testvideo
Seite 2: Eckdaten, Fernbedienung
Seite 3: Unterschiede Mini 3 und Mini 3 Pro
Seite 4: Praxis, Testvideo, Post
Seite 5: Fazit

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Autor
Sas Kaykha, (Christine Gebhard, Gerd Voigt-Müller)

Bildrechte
Sas Kaykha (14), DJI (10)

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