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Nutzungsbasierte Software-Lizenzen für Sony-Studiokameras
Wieso sollte man eine Kamera mit voller Funktionalität vorhalten, wenn man bestimmte Features nur hin und wieder braucht? Dieses Thema geht Sony, wie bisher schon Grass Valley, mit neuen, nutzungsbasierten Lizenzverträgen für Kameras der HDC-Serie an. Die Kunden können damit jederzeit zusätzliche Funktionalität freischalten, auch zeitlich befristet: 50P, 24-25 Psf, 2-fache Zeitlupe und RGB 4:4:4 sowie benutzerdefinierte Gamma-Einstellungen stehen damit zur Verfügung, wenn sie benötigt werden. Die Kunden investieren also in eine kostengünstigere Kamera in Grundaustattung und können später bei Bedarf zusätzliche Features freischalten.
Eine gewisse Flexibilität gab es bei den HDC-Kameras in puncto Software-Lizenz auch bisher schon. Durch das neue Lizenzmodell können die Anwender aber viel flexibler Kurzzeitlizenzen erwerben und somit problemlos zwischen verschiedenen Formaten und Funktionsumfängen wechseln. Drei neue Verträge für die HDC-1700, HDC-2400, HDC-2400DF und HDC-2570 decken erschiedene Zeitfenster ab: dauerhaft, 30 oder 7 Tage. Das hat auch kalkulatorische und buchhalterische Vorteile: die Zusatzfunktionalität ist keine Investition, die über längere Zeiträume abgeschrieben werden muss, sondern eine Betriebsausgabe.
Autor: red
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