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Bundeskabinett beschließt Investitionsverpflichtung für Mediendienste
Zur Investitionsverpflichtung kommen Subquoten für deutschsprachige Inhalte, unabhängige Produzenten und die Herstellung neuer Werke sowie Vorgaben für eine faire Rechteteilung mit unabhängigen Produzenten hinzu.
Mit dem Beschluss stehen nun auch die im vergangenen Jahr verdoppelten Filmfördermittel des Bundes in Höhe von 250 Millionen Euro pro Jahr zu Verfügung. Zusammen mit den Mitteln der jurybasierten kulturellen Filmförderung und der Filmförderungsanstalt stellt der Bund ab sofort jährlich mehr als 300 Millionen Euro für Filmproduktionen bereit. Hinzu kommen die Länderförderungen.
Der Staatsminister für Kultur und Medien, Wolfram Weimer: »Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zünden wir für den deutschen Film eine neue Stufe im internationalen Standortwettbewerb. Wir haben über Parteigrenzen hinweg entschieden, mit dem Filmbooster so viel Geld in die heimische Filmbranche zu geben, wie nie zuvor. Zugleich nehmen wir die Streaminganbieter und Sender deutlich in die Pflicht, geben ihnen über die Öffnungsklausel aber auch Spielraum. Damit kann die gesamte Filmwirtschaft nun erstmals wirklich verlässlich über Jahre hinaus planen. Nun ist es an der Branche, diese Chance zu nutzen, um Filmhits ‚made in Germany‘ in Serie zu produzieren.«
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil: »Deutschland hat eine großartige Filmszene. Diesen Filmstandort und seine Vielfalt stärken wir weiter. Unser Ziel ist, dass mehr Aufträge nach Deutschland und Europa gehen. Wir wollen, dass europäische Inhalte gestreamt werden. Und wir fördern die Arbeit unabhängiger Produzentinnen und Produzenten. Dafür verbessern wir die Rahmenbedingungen für die deutsche und europäische Filmbranche – mit verdoppelter Filmförderung und mit dem Investitionspakt. Wer am deutschen und europäischen Filmmarkt gute Geschäfte macht, der muss hier auch seinen Beitrag leisten.«
Neben der Basisinvestitionsquote von 8 Prozent setzt das Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz (MedienInvestVG) zudem Anreize für weitergehende freiwillige Selbstverpflichtungen: Ab einer Investitionsquote von 12 Prozent oder mehr ist es den Medienunternehmen erlaubt, von bestimmten Detailvorgaben des Gesetzes abzuweichen. Ziel dieser Öffnungsklausel ist es, signifikante Aufträge für die deutsche Filmwirtschaft sicherzustellen, ohne unverhältnismäßig in die Geschäftsmodelle der Streamer und Sender einzugreifen.
Die in der vergangenen Legislaturperiode angestoßene Filmförderreform basiert auf vier Säulen: dem reformierten Filmförderungsgesetz (FFG), der jurybasierten kulturellen Filmförderung, dem überjährigen Mittelaufwuchs des Bundes auf 250 Millionen Euro und der Investitionsverpflichtung für Mediendienste-Anbieter.
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